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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt München

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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