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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Stadt Parsberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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92331 Parsberg

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