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Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Ein Schulverband besteht, wenn sich mehrere Gemeinden verwaltungstechnisch zusammenschließen, um eine Schuleinrichtung gemeinsam zu führen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

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