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Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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+ nach Vereinbarung
Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

Hausanschrift

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94315 Straubing

Postanschrift

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94303 Straubing