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Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr

Di, Fr: Termine nur nach Absprache
Mi: geschlossen

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe für die Ausländerbehörde erfolgt telefonisch unter 09221/707-383 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach