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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg
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Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Gemeinde Weßling

Hausanschrift

Gautinger Str. 17
82234 Weßling

Postanschrift

Gautinger Str. 17

82234 Weßling

Telefon

+49 8153 404-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration