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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist zentraler Standortfaktor in Kommunen. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet.
Von der neuen Förderung sollen vor allem gewerblich genutzte Anschlüsse profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren noch kein Netz mit Bandbreiten von mind. 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zuverlässig zur Verfügung steht. Privathaushalte können profitieren, soweit eine zuverlässige Versorgung mit mind. 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder zumindest absehbar ist.
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.
Der Fördersatz und der Förderhöchstbetrag je Gemeinde werden durch die Bewilligungsbehörde festgelegt.
Die Gemeinden erhalten Förderhöchstbeträge von 2.500 bis 6.000 EUR je Adresse im "grauen Fleck" bei einem Fördersatz von 80 % bis 90 %. Gemeinden mit geringer Finanzkraft können von einer Härtefallregelung profitieren.
Die maximalen Förderbeträge je Gemeinde liegen zwischen 3 Mio. und 8 Mio. EUR.
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie im einem Hinweisdokument, das auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht ist (siehe "Weiterführende Links“).
Daneben können besonders schlecht versorgte Gebiete (sog. „weiße NGA-Flecken“; bislang mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt) im Breitbandprogramm des Bundes gefördert werden. Um die niedrigeren Bundesfördersätze auf bayerisches Niveau zu heben, stellt der Freistaat Fördermittel zur Kofinanzierung bereit, so dass in solchen Gebieten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Als Erschließungsgebiet kommen Bereiche einer Gemeinde in Frage, die noch nicht mit einem Next Generation Access Network (NGA-Netz), versorgt sind (sog. "weißer Fleck") oder mit nur einem NGA-Netz versorgt sind (sog. "grauer Fleck") und bestimmte Mindestbandbreiten ("Aufgreifschwellen") unterschreiten.
Private Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sind.
Gewerbliche Anschlüsse in grauen oder weißen Flecken sind förderfähig, wenn sie noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch (d.h. im Down- und Upload) versorgt sind und auch noch nicht mit mehr als 500 Mbit/s im Download versorgt sind.
Die Bewilligungsbehörde kann zur Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens weitere Unterlagen anfordern.
Das Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist klar in 9 Module strukturiert. Zur Unterstützung der Kommunen stehen zahlreiche Musterdokumente und ergänzende Leitfäden zur Verfügung (siehe unter "Weiterführende Links").
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
4a. im Wirtschaftlichkeitslückenmodell:
4b. im Betreibermodell:
5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
6. Verfahren bei Bezirksregierung
7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau
7a. im Wirtschaftlichkeitslückenmodell:
7b. im Betreibermodell:
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
Die Bayerische Gigabitförderung läuft bis Ende 2025. Förderanträge nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Förderanträge nach Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) können bis 30.06.2023 gestellt werden.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser.