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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Fischach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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86850 Fischach

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Postfach 24
86846 Fischach