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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Emskirchen

Bürger-/Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Postanschrift

Erlanger Straße 2
91448 Emskirchen