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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt