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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Altenkunstadt

Hauptverwaltung / Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt

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96264 Altenkunstadt