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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Vogtei 5
96224 Burgkunstadt
Postfach 1255
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