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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Eußenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim

Postanschrift

Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim