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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Bockhorn

Fachbereich 12 - Sozial- und Ordnungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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85461 Bockhorn

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