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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
15:00 Uhr - 16:30 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gewerbepark BWB 29
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83044 Bruckmühl