Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof