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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg