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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Feuchtwangen

BürgerAmt / Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 1257
91552 Feuchtwangen