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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen
Postfach 1257
91552 Feuchtwangen