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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 3
63768 Hösbach
Postfach 7
63763 Hösbach