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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 44 Soziales und Senioren

Öffnungszeiten

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Allgemein

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