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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg