Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Königstraße 88
90762 Fürth
90744 Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei
Postfach
90744 Fürth
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
90331 Nürnberg
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung HIER auch online durchführen.
Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (z. B. Gaststättengewerbe etc.). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern 0911 / 974 -1485 nach.
Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, anzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.
Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
OHG
KG
GBR
Partnergeselleschaft
EG (Eingetragene Genossenschaft)
Verein
GmbH
GmbH & Co. KG
AG
AG & Co. KG
Limited
LTD & Co. KG
KGAA
UGMBH
Stiftung & Co. KG
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Für ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) ist vor der Gewerbemeldung Kontakt unter den Telefonnummern 0911/974-1451 bzw. 0911/974-1452 aufzunehmen.
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter benötigen Sie eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.
Nicht-EU-Bürger, die als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter auftreten wollen, benötigen Sie eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).