Schulen für Behinderte und Kranke; Untersuchungen
Kindern in Schulen für Kranke und Behinderte bzw. Förderschulen soll zumindestens einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Description
Ziel ist es, bei der Schuleingangsuntersuchung erhobene Befunde zu überprüfen und ggf. ärztliche oder heilpädagogische Maßnahmen einzuleiten.
Procedure
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Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Schulgesundheitspflege - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Unterricht und Kultus
vom 12. November 2010
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Status: 25.09.2020
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