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Allgemeinbildende Schule; Beantragung eines Gastschulbeitrags

Der Freistaat Bayern gewährt unter den folgend ausgeführten Voraussetzungen finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Gastschulbeitrags.

Ansprechpartner - Bayerisches Landesamt für Schule

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