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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 31.2 - Ausländer- und Personenstandswesen

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