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Beamter/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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