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Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing