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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Landratsamt Kronach

Bauen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
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und

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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Güterstr. 18
96317 Kronach

Postanschrift

Güterstraße 18
96317 Kronach