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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Markt Lappersdorf

Sachgebiet 20 - Sicherheit/Ordnung/Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 3
93138 Lappersdorf

Postanschrift

Postfach 1150
93134 Lappersdorf