Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
14:00 Uhr - 16:15 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 3
93138 Lappersdorf
Postfach 1150
93134 Lappersdorf