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Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
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13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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Alte Seer Straße 2
92331 Parsberg
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