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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.