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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Küps

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Rathaus 1
96328 Küps

Postanschrift

Postfach 1105
96324 Küps