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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt

Postanschrift

Postfach 40
63835 Kleinwallstadt