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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 16:15 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Frankenstr. 3
96486 Lautertal
Postfach 1161
96485 Lautertal