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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstr. 7
85540 Haar
Postfach 1209
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