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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Beratzhausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
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93176 Beratzhausen

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