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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Cham

Amt für Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)

Hausanschrift

Rachelstr. 6
93413 Cham

Postanschrift

Postfach 1432
93404 Cham