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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Forchheim

FB 23 Amt für Jugend und Familie

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Postanschrift

91299 Forchheim