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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 5 - Familie, Jugend, Bildung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm