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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg