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Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts

Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg