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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Teisendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
https://www.teisendorf.org/

Hausanschrift

Poststraße 14
83317 Teisendorf

Postanschrift

Postfach 1230
83315 Teisendorf