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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtplatz 26
84478 Waldkraiburg
Postfach 1155
84464 Waldkraiburg