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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern