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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Kissing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag - nach Terminvereinbarung 

Hausanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing

Postanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing