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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Küps

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

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Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Rathaus 1
96328 Küps

Postanschrift

Postfach 1105
96324 Küps