Logo Bayernportal

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck