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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Friedrichsplatz 21
90552 Röthenbach a.d.Pegnitz

Barrierfreier Zugang zum Bürgerbüro über Eingang Bahnhofstraße.

Postanschrift

Friedrichsplatz 21
90552 Röthenbach a.d.Pegnitz