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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Bruckmühl

Aufgabenbereich 52 - Energie- und Klimaschutz, Mobilität, Liegenschaften, Gebäudemanagement

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Gewerbepark BWB 29
83052 Bruckmühl

Postanschrift

Postfach 1149
83044 Bruckmühl