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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Immer der 1. Donnerstag im Monat von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Hausanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden